Ein Schüler mit Down-Syndrom in einer vierten Regelklasse – kann das gut gehen?

Die Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in den Kindergarten ist in der Schweiz bereits relativ häufig anzutreffen. Oft erfolgt ein Wechsel in eine heilpädagogische Schule vor dem Eintritt in die Primarschule oder im Laufe der ersten drei Primarschulklassen. Das kann im Einzelfall eine sinnvolle und stimmige Lösung sein – es gibt aber auch gute Beispiele einer weiterführenden Integration, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

In einem kleinen Dorf im Bündner Oberland besucht ein Junge mit Down-Syndrom die vierte Klasse. Wenn man den Klassenlehrer, die Heilpädagogin, die Eltern und die koordinierende Fachperson des Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums nach den Erfolgsfaktoren fragt, erhält man die folgenden Antworten:

– Die Integration wurde sorgfältig vorbereitet. Nicht nur die Schule und die Schulbehörde, auch die Eltern sämtlicher Kindergarten- und Primarschulkinder wurden frühzeitig und offen informiert. So konnten Fragen, Ängste und Bedenken, Ängste zur Sprache gebracht und offen diskutiert werden.

– Das gesamte Schulteam hat «Ja» zur Integration gesagt, nicht nur die zunächst betroffene Lehrperson. Es war von Anfang an allen bewusst, dass bei Lehrerwechseln, durch den Fachunterricht und bei klassenübergreifenden Aktivitäten sämtliche Lehrpersonen mit den integrierten Kindern zu tun haben. Auch die Schulbehörde stand und steht voll hinter dieser Entscheidung und stärkt auf diese Weise den Lehrpersonen den Rücken.

– Durch die Integration eines zweiten Kindes mit Sonderschulbedarf (2. Primarklasse) steht die Heilpädagogin insgesamt 18 Wochenlektionen zur Verfügung. Dank einer flexiblen Handhabung des Stundenplans für diese Kinder – sie werden überwiegend integriert in ihrer eigenen Klasse, teilweise gemeinsam in der Klasse eines der beiden Kinder, teilweise auch allein oder zu zweit separat gefördert – ist es möglich, sehr viele Lektionen mit heilpädagogischer Unterstützung zu versehen.

– Die Klassenlehrperson denkt bei der Unterrichtsvorbereitung bewusst mit, in welchen Phasen das Kind mit geistiger Behinderung vollständig gemeinsam mit der Klasse, in welchen themengleich-niveaudifferenziert und in welchen parallel mit separatem Stoffprogramm lernen soll. Die Heilpädagogin richtet ihre Unterstützung flexibel danach aus. Die grösstmögliche Teilnahme am gemeinsamen Unterricht hat immer höchste Priorität.

– Für das Stoffprogramm in denjenigen Fächern, in denen individuelle Lernziele gelten, ist die Heilpädagogin zuständig. Davon ist die Klassenlehrperson konsequent entlastet.

– Für die Eltern des Jungen ist zentral, nicht nur an ihr eigenes Kind, sondern an die ganze Schule zu denken. Es ist ihnen wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrpersonen zu ihrem Recht kommen, gute Lern- und Lehrbedingungen haben. Sie vereinbarten mit den Lehrpersonen und auch den anderen Eltern, dass bei aufkommenden Fragen oder Problemen sofort gegenseitig Kontakt aufgenommen wird. Auf diese Weise konnte erreicht werden, dass bisher alle Schwierigkeiten frühzeitig besprochen und gelöst werden konnten.

– Die koordinierende Fachperson des Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums steht nicht nur für die halbjährlichen Standortbestimmungen zur Verfügung, sondern jederzeit – rasch und niederschwellig, wann immer sie gebraucht wird. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit, Gelassenheit und Mut.

Über diesen Link lassen sich die aktuellen «Richtlinien zur Umsetzung der integrativen Sonderschulung im Kanton Graubünden (Januar 2010)» und weitere Informationen zur schulischen Integration im Kanton Graubünden herunterladen.