Es braucht nicht viel Fantasie, um die weitere Entwicklung dieses Säulendiagramms vorherzusagen (Download der Graphik als pdf-Datei): Wenn keine steuernden Massnahmen ergriffen werden, wird insbesondere die «Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule» (ISR, im Säulendiagramm blau) ungebremst weiter anwachsen.
Warum dies geschieht, hat den folgenden Zusammenhang: Die sonderpädagogischen Ressourcen im Regelschulbereich sind im Kanton Zürich kontingentiert und können von der Gemeinde nicht ausgeweitet werden. Durch das Erteilen des Etiketts «Sonderschüler» kann sich die Regelschule zusätzliche Ressourcen verschaffen. So kommt es, dass viele Kinder und Jugendliche sozusagen aus finanztechnischen Gründen zu Sonderschülern werden. Das ist nicht nur unbefriedigend, sondern stossend.
Was ist zu tun? Solange neben einem kontingentierten System (Sonderpädagogik in der Regelschule) ein gegen oben offenes System (zusätzliche Ressourcen durch Sonderschulstatus) besteht, wird sich nichts ändern. Es ist aber absehbar, dass ausufernde Schulbudgets in den Gemeinden unter Druck geraten und reduziert werden müssen. Man sollte es nicht so weit kommen lassen, weil die Gefahr besteht, die erzwungenen Reduktionen hastig, wenig reflektiert (und deshalb am falschen Ort) zu tätigen.
Ein möglicherweise besserer Weg könnte die folgenden Elemente umfassen:
• Es braucht eine Setzung, wie hoch der maximal gewollte Anteil an Sonderschülerinnen und Sonderschülern im Kanton sein soll. Weil die Sonderschulquote in den letzten Jahren laufend angestiegen ist, muss von einer «Grauzonenklientel» ausgegangen werden, welche in erster Linie aus Gründen der Ressourcengenerierung mit dem Sonderschulstatus versehen wurde. Entsprechend ist nicht zu erwarten, dass diese Regelung dazu führt, dass der Unterstützungsanspruch schwerer behinderter Schülerinnen und Schüler in Frage gestellt wird.
• Weil es die Schulgemeinden sind, die den Sonderschulstatus von Schüler/innen aussprechen, hat der Kanton keinen direkten Einfluss auf diese Entscheidungen. Indirekt könnte er jedoch die separativen Sonderschulplätze durch eine kantonale Angebotsplanung und daraus abgeleitete Leistungsvereinbarungen mit den Sonderschulinstitutionen steuern. Ein schrittweiser Abbau eines Teils der Sonderschulplätze wäre angesichts vermehrter integrativer Sonderschulungen nur logisch: Es braucht eine angemessene Umlagerung von Ressourcen, die heute in den Sonderschulen gebunden sind, um die Regelschule wirksam stärken zu können.
• Für die Gemeinden könnte der Kanton die Empfehlung einer Bandbreite ihrer Sonderschülerquote aussprechen. Es ist absehbar, dass viele Gemeinden dankbar wären um eine verbindliche Zielgrösse, an der sich die Schulleitungen und die abklärenden Dienste orientieren könnten. Die diagnostische Triage sollte mehr zielorientiert als defizitorientiert sein, was durch die Einführung des Standardisierten Abklärungsverfahrens erleichtert würde.
• In absehbarer Zeit sollten zudem Wege gefunden werden, belastete Regelschulklassen mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen, ohne dass dazu ein einzelnes Kind herausgepflückt und als Sonderschüler/in «gelabelt» werden muss. Die Sonderschulquoten-Bandbreite der Gemeinde könnte parallel dazu heruntergefahren werden.
Artikel NZZ vom 6.10.2012 (pdf-Datei, 0.9 MB)
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 26.9.2012 (pdf-Datei, 0.1 MB)
Artikel Tages Anzeiger vom 17.11.2012 «Kampf gegen die Kostenexplosion in den Sonderschulen» (pdf-Datei, 0.7 MB)