Im November 2009 schickte die Bildungsdirektion ein umfassendes sonderpädagogisches Konzept in die Vernehmlassung. Aus verschiedenen Gründen fielen die Vernehmlassungsantworten kritisch aus, so dass die Bildungsdirektion diesen Konzeptvorschlag beerdigte (Download der Vernehmlassungsversion 2009; Link zu einem Blogeintrag zu dieser Thematik vom Juni 2010).
Aufgrund des Rückzugs der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung braucht aber jeder Kanton ein genehmigtes Sonderschulkonzept, weil er sonst die IV-Regelungen weiterführen müsste. Das würde etliche Entwicklungen bremsen oder gar verunmöglichen. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat sich nun entschlossen, ein sehr knappes Konzept vorzulegen – aus der Überlegung heraus, dass die notwendigen Regelungen auf den Ebenen Gesetz und Verordnungen bereits bestehen.
Das neue Konzept umfasst lediglich vier Seiten – 51 Seiten weniger als der Vernehmlassungsentwurf 2009 – und wurde am 21. Dezember 2011 von der Bildungsdirektion verfügt. Es konzentriert sich auf die wichtigsten Angaben mit Verweisen zum Volksschulgesetz und den dazugehörigen Verordnungen
– zum Angebot der Sonderschulung,
– zu Bewilligungskriterien von Sonderschuleinrichtungen,
– zum Zuweisungsverfahren,
– zum Vorrang integrativer Lösungen
– sowie zur Finanzierung.
⇒ Download des neuen Sonderschulkonzepts