Gleiche Qualitätsanforderungen ans Bildungsangebot – egal in welchem Setting Schüler/innen mit Behinderungen gefördert werden

argev-bericht_bildSchülerinnen und Schüler mit sehr hohem Förderbedarf – dieser steht in der Regel im Zusammenhang mit einer Behinderung – können in ganz unterschiedlichen Settings gefördert werden: in einer Heimsonderschule, einer Tagessonderschule, einer Integrationsklasse oder integrativ in einer Regelklasse. Ein sehr hoher Förderbedarf wird oft als «Bedarf an verstärkten Massnahmen» oder als «Sonderschulbedarf» bezeichnet.

Bis vor wenigen Jahren entschied der Förderort darüber, nach welchen Kriterien und Verfahren die Qualität des Bildungsangebots überprüft wurde. Regel- und Sonderschulen waren (auch) diesbezüglich getrennte Welten. Heute sind die Angebote durchlässiger geworden … und ganz automatisch stellt sich die Frage: «Wenn ein Schüler mit gleicher Symptomatik entweder in einer Sonderschule oder integriert in der Regelschule gefördert werden kann: Ist es in Ordnung, wenn zur Qualitätseinschätzung andere Massstäbe gelten und andere Evaluationsverfahren durchgeführt werden?»

Im Jahr 2009 nahm die Interkantonale Arbeitsgemeinschaft externe Evaluation von Schulen (ARGEV) diese Thematik auf und erteile der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) den Auftrag, eine entsprechende Bestandesaufnahme in den Kantonen zu machen. Im Bericht von Christian Liesen und Peter Lienhard (pdf, 2.1 MB) wurde ersichtlich, dass die Evalutionsthemen und -bereiche im Regel- und Sonderschulbereich mehr Gemeinsamkeiten als Besonderheiten aufweisen.

Auf dieser Grundlagen erteilte die ARGEV einen Folgeauftrag an die HfH: Es sollten Eckwerte für die Evaluation von Angeboten im Sonderschulbereich definierte werden. Inzwischen liegt ein 24-seitiger Bericht von Belinda Mettauer Szaday und Peter Lienhard vor. Die Autorenschaft kommt zum Schluss, dass im Regel- und Sonderschulbereich grundsätzlich die gleichen Qualitätsansprüche und Verfahren zur Anwendung kommen können, gewisse Spezifitäten jedoch zu beachten sind. Der Bericht (pdf 0.9 MB) ist wie folgt aufgebaut:
– Grundlegende Überlegungen zur Steuerung, Qualitätssicherung und Qualtitätsentwicklung von Angeboten im Sonderschulbereich
– Kommentierte Qualitätsansprüche für Evaluationen im Sonderschulbereich (mit der Angabe, welche sowohl im Regel- als auch im Sonderschulbereich anwendbar sind und welche in Sonderschulen zusätzlich zu beachten sind)
– konkrete und praxisorientierte Hinweise, wie Evaluationen von Sonderschulen sowie Evaluationen der integrativen Sonderschulung gestaltet werden können

⇒ Download des Berichts (pdf 0.9 MB)
Link zur Webseite der ARGEV mit Downloadmöglichkeit von zusätzlichen Unterlagen einer Tagung vom 05.09.2013, an welcher der Bericht präsentiert wurde