Inklusion zwischen Diskriminierungsverbot und «das geht nicht»

geteilte_lebensweltDer «Fall Henri» wird derzeit weit über Deutschland hinaus intensiv diskutiert. Dieser Junge mit Down-Syndrom hat die Primarschule integrativ besucht. Eine vergleichbare Weiterführung scheint nun nicht mehr möglich zu sein: Sowohl die Realschule als auch das Gymnasium vor Ort haben die Aufnahme von Henri abgelehnt (Beitrag NZZ online vom 20.05.2014, Beitrag SPIEGEL online vom 16.05.2014, sehr kritischer Artikel auf F.A.Z. online vom 20.05.2014).

Die Diskussion dieser Situation verläuft hoch kontrovers. Es tut sich ein Spannungsfeld auf zwischen «Inklusion ist gesetzt, das Diskriminierungsverbot gilt» und «das geht nicht, das macht doch keinen Sinn mehr». Geht man von einem regulären, herkömmlichen Unterricht in Real-, Sekundar- und Gymnasialklassen aus, ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit tatsächlich zu stellen: Auch bei noch so geschickter Differenzierung wird es schwer fallen, Henri beispielsweise an einer Diskussion über den Ukraine-Konflikt oder an einer Mathematik-Lektion zum Thema Integralrechnung echt teilhaben zu lassen. Wer die Inklusionsfrage durch eine Schwarz-weiß-Brille betrachtet («Inklusion ist nur bei ständigem, 100-prozentigem gemeinsamem Lernen umgesetzt») wird sowohl die Schule als auch die betroffenen Schüler/innen in unlösbare Situationen rasseln lassen.

Wir brauchen eine Entkrampfung, um den Kopf frei zu bekommen für pragmatische, für alle Beteiligten lebbare Lösungen. Im NZZ-Artikel wird richtigerweise gesagt, dass es dabei keine einfachen Rezepte gibt. Aber Leitplanken zur Orientierung lassen sich durchaus aufstellen: Es geht darum, eine geteilte Lebenswelt zu schaffen, mit der Möglichkeit
– gemeinsame Themen,
– ähnliche Interessen,
– echte Erfolgserlebnisse
– und Freundschaften
zu erleben [siehe obige Abbildung; ein Klick darauf macht sie größer]. Inwieweit dies möglich ist, hängt nicht nur vom Kind oder Jugendlichen mit Beeinträchtigungen ab, sondern auch von den Bedingungen, welche die Schule bereitstellt.
Übrigens können diese vier Leitplanken nicht nur für die Einschätzung von integrativen Schulsituationen herangezogen werden. Es ist durchaus auch möglich, dass ein Schüler oder eine Schülerin in einer Sonderschule Bedingungen vorfindet, welche die Erreichung dieser Ziele hemmen oder verunmöglichen.

Nochmals: Wenn Henri in eine traditionell geführte Sekundarschulklasse gesetzt wird – vielleicht mit einer Begleitung, die sein Anders-Sein auch noch ständig strukturell sichtbar macht – wird er wohl keines der vier genannten Leitplanken-Ziele erreichen. Gelingt es der Schule aber, den Unterricht angemessen zu differenzieren, mehrere Schüler/innen mit Beeinträchtigungen immer wieder für einzelne Aktivitäten zusammenzunehmen und sowohl kreativ als auch sorgfältig zu überlegen, wo gemeinsames Lernen wirklich möglich ist, kann Inklusion gelingen. Für kognitiv stärker beeinträchtige Schüler/innen kann ich mir durchaus auch in Sekundarschulen «eingepflanzte» Kooperationsklassen vorstellen, die gemeinsam mit einer Sonderschule betrieben werden.

Ein oft übersehener, aber zentraler Punkt ist dabei der folgende: Im Zusammenhang mit Evalautionen von Sonderschulen und integrativen Regelschulen bin ich immer wieder erstaunt darüber, wie klar Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ihre Kompetenzen einschätzen können – und ausdrücken können, wie eine Lernumgebung aussehen könnte, die gut für sie ist. Bildungspolitiker, Fachpersonen und Eltern sind in dieser Frage wichtige, aber eben nicht die wichtigsten Personen.