Hilfreicher Orientierungsrahmen für Massnahmen des Nachteilsausgleichs

graphik_nachteilsausgleichSchulen und andere Ausbildungsinstitutionen werden immer häufiger mit dem Thema «Nachteilsausgleich» konfrontiert. Massnahmen des Nachteilsausgleichs sollen Menschen mit einer Funktionseinschränkung – aber gutem Potenzial, um die Ausbildungsziele erreichen zu können – einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen. Das wollen sowohl die Schweizerische Bundesverfassung als auch das Behindertengleichstellungsgesetz – und das ist gut so.

Massnahmen des Nachteilsausgleichs sind aber delikat: Es handelt sich um «Ungleichbehandlungen» mit dem Ziel, «Gleichbehandlung» zu erreichen. Bei einem Stotterer, der eine mündliche Prüfung zu bestehen hat, aber in der vorgesehenen Zeit zu wenig zeigen kann, was er wirklich weiss, leuchtet wohl allen ein, dass er eine Massnahme des Nachteilsausgleichs zugute hat – nämlich mehr Zeit für das Ablegen der mündlichen Prüfung. In anderen Fällen ist die Sache nicht so klar. Und immer dann, wenn fraglich ist, ob jemand durch eine Nachteilsausgleichsmassnahme bevorzugt wird (oder ob bei dieser Person Abstriche bei der geforderten Leistung gemacht werden), stellen sich Fragen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung.

Der vorliegende «Orientierungsrahmen Nachteilsausgleich» soll helfen, Massnahmen des Nachteilsausgleichs von anderen Massnahmen (z.B. sonderpädagogischer Unterstützung, Notenverzicht, Dispensationen, individuellen Lernzielen) unterscheiden zu können. Zudem werden wichtige Leitplanken und Schlüsselfragen für eine transparente und faire Vereinbarung von Nachteilsausgleichsmassnahmen aufgezeigt.

Der Orientierungsrahmen orientiert sich an der «Wegleitung Nachteilsausgleich» (Henrich et al., 2012). Diese Publikation ist im oben angegebenen Link ebenfalls zum Download bereitgestellt.

Artikel in der Zeitschrift Gymnasium Helveticum 5/2014 «Nachteilsausgleich – oder die Herausforderung, Gerechtigkeit durch Ungleichbehandlung herzustellen» (pdf, 8.8 MB)