Die Angst der Schweiz vor der Behindertenkonvention der UNO

Rund 150 Staaten haben bisher die Behindertenkonvention der UNO ratifiziert. Die Schweiz ist nicht unter ihnen – und sie tut sich ungeheuer schwer mit diesem Entscheid. In einem Tages-Anzeiger-Artikel vom 14. Mai 2011 ist unter anderem von der Angst der bürgerlichen Parteien die Rede, «(…) dass alle Kinder in der Regelschule integriert werden müssten.» Dass eine Unterzeichnung der Konvention keinen Zwang zur «totalen Inklusion» bedeutet, zeigt ein juristisches Gutachten der Universität Bern auf. Aber: Eine Ratifizierung der Konvention würde den Weg ebnen, die Regelschule klarer und deutlicher in Richtung einer tragfähigeren, integrativeren Schule zu entwickeln. Unsere Volksschule braucht diesen Schub, um die entsprechenden Ressourcen zu erhalten und ihre Strukturen anpassen zu können. Die Konvention würde den Kantonen den Rücken stärken, mutigere Schritte zu machen – Schritte, die derzeit vielerorts aufgrund parteipolitischer Ränkespiele nicht möglich sind.
Sicherlich: Die Behindertenkonvention der UNO betrifft weit mehr Bereiche als denjenigen der obligatorischen Bildung. Sie hat generell das wichtige Ziel vor Augen, die Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit einer Behinderung substantiell zu verbessern. Ein weiteres Abseitsstehen der Schweiz wäre einfach beschämend.

NACHTRAG vom 22. Mai 2011: Artikel in der ZEIT vom 19.05.2011, in welcher die integrative Schulung eines Jungen mit Down-Syndrom von seinem Vater – er arbeitet als Journalist bei der ZEIT – anschaulich beschrieben wird.