Förderdiagnostisches Praxismodell für die Sekundarstufe I

Roger Mäder und Jürg Senn arbeiten als Schulische Heilpädagogen an der Sekundarschule in Pratteln im Kanton Basel-Landschaft. Sie haben eine förderdiagnostische Konzeption erarbeitet, die bezüglich fachlicher Abstützung, Klarheit und Praxisfreundlichkeit ihresgleichen sucht.

Im Rahmen einer sorgfältig nachgeführten Internetseite stellen sie in verdankenswerter Weise alle Unterlagen gut dokumentiert frei zur Verfügung.

Auch wenn diese Konzeption für die Sekundarstufe I entwickelt wurde: Das Förderdiagnostische Praxismodell eignet sich durchaus auch für die Anwendung auf der Primarstufe.

Download der Präsentation (pptx, 9 MB) sowie des Handbuchs (pdf, 5 MB)

Unterrichtsentwicklung als Basis einer integrativen Schule: Chur macht’s vor

Es sind nicht immer die Zentrumsregionen, die im Bereich der Schulentwicklung eine Vorreiterrolle einnehmen. In Chur, der Hauptstadt des Gebirgskantons Graubünden, wird seit Jahren in professioneller und gleichzeitig pragmatischer Weise Schulentwicklung betrieben.

Ein Beispiel: Auf der Primarstufe wurde das «Churer Modell» entwickelt. Dieses hat zum Ziel, die Binnendifferenzierung im Unterricht auf vielfältige Weise umzusetzen. Dabei wurden unter anderem bewährte Elemente des Kindergartens für die Primarschule adaptiert. Der Unterricht besteht aus den Elementen
– Gemeinschaft (Rituale, im Kreis singen, sich austauschen, spielen),
– Kurs (Inputs im Kreis),
– Arbeit mit Lernangeboten (differenziert am Arbeitsplatz) sowie
– Freiarbeit (Arbeit an in individuellen Projekten, z.B. entlang der 7-Schritt-Methode).
Das Projekt wird sorgsam Schritt für Schritt auf immer mehr Klassen ausgeweitet. Es entwickelt sich sehr erfreulich.

In einem gut aufbereiteten, vierseitigen Papier wird der Weg zur Binnendifferenzierung in zehn Schritten vorgestellt (download pdf-Datei, 2.2 MB).
[Bildquelle: Stadtschulen Chur]

Moralische Einstellungen von Schülerinnen und Schülern zur schulischen Integration

Forscherinnen und Forscher der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) haben sich einer interessanten Frage angenommen. Ausgehend von der Tatsache, dass immer mehr Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung integrativ in einer Regelschule unterrichtet werden, erforschten sie die Entwicklung sozialer und moralischer Kompetenzen bezüglich dieses Themenkreises. Befragt wurden 463 Kindern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Die Forschungsresultate zeigen keine eindeutigen Effekte von Schülerinnen und Schüler von Klassen, in denen Einzel- oder Gruppenintegrationen realisiert wurden. Generell scheint bei allen Kindern ein gewisser Pragmatismus zu spielen – eine realitätsbezogene und wenig dogmatische Sichtweise.

Ein solcher Pragmatismus wäre auch auf Erwachsenenebene wünschbar: Die Kräfte sollten nicht auschliesslich im «Ob» verpuffen, sondern sich (in welchem Setting auch immer) auf das «Wie» konzentrieren … und damit auf die Lösung konkreter Problemstellungen, die in jeder herausfordernden Schulsituation auftreten.

In einem NZZ-Beitrag vom 12. März 2012 wird unter anderem diese Studie verwiesen.

Kanton Zürich erlässt Sonderschulkonzept

Im November 2009 schickte die Bildungsdirektion ein umfassendes sonderpädagogisches Konzept in die Vernehmlassung. Aus verschiedenen Gründen fielen die Vernehmlassungsantworten kritisch aus, so dass die Bildungsdirektion diesen Konzeptvorschlag beerdigte (Download der Vernehmlassungsversion 2009; Link zu einem Blogeintrag zu dieser Thematik vom Juni 2010).

Aufgrund des Rückzugs der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung braucht aber jeder Kanton ein genehmigtes Sonderschulkonzept, weil er sonst die IV-Regelungen weiterführen müsste. Das würde etliche Entwicklungen bremsen oder gar verunmöglichen. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat sich nun entschlossen, ein sehr knappes Konzept vorzulegen – aus der Überlegung heraus, dass die notwendigen Regelungen auf den Ebenen Gesetz und Verordnungen bereits bestehen.

Das neue Konzept umfasst lediglich vier Seiten – 51 Seiten weniger als der Vernehmlassungsentwurf 2009 – und wurde am 21. Dezember 2011 von der Bildungsdirektion verfügt. Es konzentriert sich auf die wichtigsten Angaben mit Verweisen zum Volksschulgesetz und den dazugehörigen Verordnungen
– zum Angebot der Sonderschulung,
– zu Bewilligungskriterien von Sonderschuleinrichtungen,
– zum Zuweisungsverfahren,
– zum Vorrang integrativer Lösungen
– sowie zur Finanzierung.

⇒ Download des neuen Sonderschulkonzepts

Best practice und konkrete Entwicklungshinweise:
Publikation «Schulische Integration gelingt»

ImageDie Autorenliste dieses im Dezember 2011 erschienen Buches (Herausgeber: Andrea Lanfranchi und Joseph Steppacher) liest sich – leicht übertrieben ausgedrückt – wie ein «Who is who» der Schweizerischen Sonderpädagogik, ergänzt durch namhafte Autorinnen und Autoren aus den deutschsprachigen Nachbarländern. Auf über 300 Seiten werden einerseits Grundlagen, Forschungsresultate und Gelingensbedingungen für die integrative Schule dargelegt. Andererseits sind Ausführungen zur Integration bei spezifischen Behinderungen enthalten – verfasst von Fachpersonen, die nicht einfach «darüber schreiben», sondern ihre konkreten Erfahrungen aus der Praxis weitergeben. Ein «Must», dieses Buch, das preislich erstaunlich fair daherkommt: CHF 28.90, €(D) 19.90, €(A) 20.50.

Ein Flyer mit Bestellmöglichkeit ist hier herunterladbar.

Das Inhaltsverzeichnis (mit allen Beiträgen und allen Autorinnen und Autoren) ist hier herunterladbar.

Radiosendung «Therapieren wir unsere Schulkinder zugrunde?»

Momentan wird die Thematik, dass Kinder bei jeder kleinen Abweichung therapiert würden, medial heiss gekocht – im Tages Anzeiger und in der NZZ am Sonntag war davon zu lesen. In einer Radio-Debatte, die am 11.11.2011 auf Radio DRS 2 im Sendegefäss «Kontext» ausgestrahlt wurde, «diskutieren» Lilo Lätzsch (Präsidentin des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes), Sefkia Garibovic (freiberufliche Expertin für Nacherziehung und systemische Therapie) sowie ich, Peter Lienhard (Dozent an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich). Moderiert wurde das Gespräch von Angelika Schett.

Weshalb «diskutieren» in Anführungszeichen? Frau Garibovic ging ausschliesslich von ihrer Erfahrung mit sehr problematischen, verfahrenen Einzelsituationen aus (Massnahmen-Odysee, Schulausschluss, massive medikamentöse Behandlungen, Entzug des Sorgerechts der Eltern). Daraus leitete sie extreme Generalisierungen zur Situation der Schule ab, was eine differenzierte Diskussion stark erschwerte.

Wer sich die Sendung trotzdem anhören möchte:
Radiosendung online anhören
Radiosendung als mp3-Datei herunterladen (14.5 MB)

Zehn Gebote für eine gute Schule

Er hat 30 Jahre als Lehrer gearbeitet, davon 14 Jahre als Schulleiter. In dieser Zeit hat er nicht nur Entwicklungen angestossen, sondern auch Vieles erkämpft, ausgestanden, umgesetzt – nicht selten gegen massive Widerstände. Und er hat nie die Freude an der Entwickung einer guten Schule verloren.

Kurt Bannwart hat ihn zurecht erhalten, den «Bildungspreis 2011 der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Stiftung Pestalozzianum». Der Preis wurde ihm im Rahmen des PHZH-Gründungstages vom 28. Oktober verliehen. Nach der gewohnt brillianten Laudatio von Prof. Jürgen Oelkers dankte Kurt Bannwart mit einer eindrücklichen Rede. Er fasste seine Erfahrungen in 10 Geboten zusammen, die er Studierenden und jungen Lehrkräften mit auf den Weg gab (download als pdf-Datei) Das Publikum reagierte berührt und fasziniert mit einer stehenden Ovation.

Hilfreiches Themenheft ‚Lernende Schule‘: «Auf dem Weg zur inklusiven Schule»

Kennen Sie die Zeitschrift «Lernende Schule – Für die Praxis pädagogischer Schulentwicklung»? Das letzte Themenheft «Auf dem Weg zur inklusiven Schule» lohnt sich besonders anzuschauen. Es enthält klar und undogmatisch verfasste Beiträge, die nah an der Praxis und deren Fragen sind. Ein Beispiel: Der «Wanderführer zu inklusiven Schulentwicklung» zeigt in zwölf Schritten auf, wie eine Schule dem Ziel der Inklusion näher kommen kann. Jeder Schritt ist mit erwachsenendidaktischen, einfach umsetzbaren Hinweisen und Materialien illustriert. Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei) macht hoffentlich Lust, sich mit diesem Themenheft näher zu befassen. Ein Auszug daraus:
GRUNDSÄTZLICHES UND STRITTIGES
– Inklusive Pädagogik: Eine Herausforderung für die Schulentwicklung
– Qualitätsmaßstäbe für inklusive Schulen
– Müssen Lehrkräfte ihr didaktisches Handeln verändern?
PRAXIS
– Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule: Die IGS Hannover-Stücken, eine Schule für alle
– Kooperation im Unterricht konkret
– «Es gibt zu viele Schlupflöcher, der Inklusion zu entkommen»
WERKSTATT
– «Wanderführer» zur inklusiven Schulentwicklung
SCHULLEITUNGSBEILAGE
– Alle Schüler in den Blick nehmen und einen Rahmen für Inklusion schaffen: Materialien für einen Schulentwicklungsprozess

Man kann das Themenheft direkt beim Friedrich-Verlag als Einzelheft bestellen.

Auf dem Weg zur inklusiven Schule, Zs. Lernende Schule, Heft 55, 2011, 14. Jahrgang, Best.-Nr. 537055

Neues Standardwerk zum Thema Förderplanung erschienen

Gibt es nicht schon genügend Publikationen im Themenkreis der Förderdiagnostik und Förderplanung? Diese Frage ist deutlich zu verneinen, wenn man das eben erschienene Buch «Sonderpädagogische Förderung gemeinsam planen» vor sich hat. Es beginnt mit einer überzeugenden, gut verständlichen Begründung, weshalb Förderplanung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen nicht dem Zufall überlassen werden darf. Im Folgenden werden verschiedene konkrete Umsetzungsformen der Förderplanung aufgezeigt. Diese Darstellungen erfolgen entlang einer einheitlichen Struktur (Anwendungsbereich | Theoretischer Hintergrund | Struktur und Aufbau des Instruments | Technische Hinweise zum Instrument), was sich als hilfreich erweist und Vergleiche der Unterschiede, Stärken und Grenzen der Verfahren ermöglicht. Das Buch schliesst mit Konsequenzen und Erfordernissen für die Aus- und Weiterbildung.

Diese Publikation ist ein Gemeinschaftswerk von Fachpersonen verschiedener Fachhochschulen der deutschsprachigen Schweiz. Entstanden ist ein praxisorientiertes, fachlich überzeugendes Buch, das mit Sicherheit den Status eines Standardwerks einnehmen wird.

Bestell-Link zur PHZH, zu buch.ch und zu amazon.de

Luder, Reto; Gschwend, Raphael; Kunz, André; Diezi-Duplain, Peter (Hrsg.) (2011). Sonderpädagogische Förderung gemeinsam planen. Grundlagen, Modelle und Instrumente für eine interdisziplinäre Praxis. Zürich: Verlag Pastalozzianum an der Pädagogischen Hochschule Zürich (157 S.).

Formulare für das Verfahren «Schulische Standortgespräche» liegen in aktualisierter Form vor

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die Formulare für das Verfahren «Schulische Standortgespräche» (SSG) neu aufgelegt und online gestellt. Sie sind als einzelne pdf-Dokumente auf der Homepage des Zürcher Volksschulamts (VSA) herunterladbar.

Weil etliche Formulare in zehn Sprachen zur Verfügung stehen, ergeben sich gegen hundert Einzeldateien. Ich habe alle heruntergeladen und in einem zip-Ordner (9.6 MB) zusammengefasst.

Die Formulare sehen nach wie vor gleich aus. Inhaltlich wurden nur kleine begriffliche Optimierungen vorgenommen. Neu sind die Formulare durchnummeriert: Hauptorientierung Primar-Sek ⇒ Formular Nr. 1; Hauptorientierung Kindergarten ⇒ Formular Nr. 2; Hauptorientierung: Grundstufe ⇒ Formular Nr. 3; so genanntes «Basisformular», das für Kinder und Jugendliche mit erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen verwendet werden kann, wenn die übrigen Formulare einen zu hohen Kompetenzgrad ansprechen ⇒ Formular Nr. 4 (dieses Formular ist eine Neuentwicklung).

Das VSA hat sich für Nummern entschieden, weil auf diese Weise z.B. das Grundstufenformular bei einem Schüler mit geistiger Behinderung in der 4. Klasse angewendet werden kann, ohne dass unten am Blatt «Vorbereitungsformular Grundstufe» steht . . . es ist nun einfach mit «Volksschule 3» bezeichnet.

Zusätzlich wurden neu auch Formulare für den Frühbereich entwickelt. Diese sollen von der HFE-Fachperson dann zur Anwendung kommen, wenn der Eintritt ins obligatorische Bildungssystem (Kindergarten oder Grundstufe) ansteht.

Internetportal «Integration und Schule» ist online

Informationen zu schulischer Integration gibt es zuhauf. Die Schwierigkeit besteht oft darin, in dieser Fülle rasch zu den relevanten Informationen zu kommen. Hier kann das neue Internetportal «Integration und Schule» weiterhelfen. Es wurde unter Mitwirkung verschiedener schweizerischer Organisationen und Institutionen entwickelt. Initiiert wurde diese Internetplattform von pro infirmis und insieme.

Das Internetportal richtet sich sowohl an Eltern eines Kindes mit Behinderung als auch an Lehrpersonen, Schulleitende und Behördenmitglieder aus allen Sprachregionen der Schweiz (deutsch, französisch, italienisch). Übersichtlich sind gesetzliche Grundlagen, Angaben zum Frühbereich, zum Schulbereich sowie zum nachschulischen Bereich zu finden. Weil die Bildung in der Schweiz kantonal organisiert ist, sind Detailinformationen auf kantonsspezifischen Seiten zugänglich gemacht.

Das Portal ist seit Anfang September 2011 aufgeschaltet. Selbstverständlich werden die Seiten fortwährend aktualisiert. Es lohnt sich also, das Internetportal «Integration und Schule» regelmässig zu besuchen.

Eine gute Schule für alle kann auch über die «Begabtenschiene» entwickelt werden

Zuweilen wird man als realitätsfremden «pädagogischen Romantiker» belächelt, wenn man die Überzeugung vertritt, dass eine Schule mit differenzierenden und individualisierenden Angeboten lernschwachen und besonders begabten Schülerinnen und Schülern gleichermassen entgegen kommt. Ein Artikel in der ZEIT vom 21. Juli 2011 (Hilfe für Schlaue) berichtet über Schulen, die einen pädagogischen Entwicklungsprozess durchgemacht haben, um den Bedürfnissen von Kindern mit besonderen Begabungen besser entgegenkommen zu können. Es sind Elemente, die auch bei guten integrativen Schulen mit dem Fokus «Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf» zu finden sind. Es wäre zu wünschen, dass diese Parallele breit erkannt wird – und dass es weder nötig noch sinnvoll ist, inklusive pädagogische Entwicklungen zugunsten der «Schwächeren» oder der «Stärkeren» gegeneinander auszuspielen.

«Wir alle in einer Klasse!»: Eine sehr empfehlenswerte Publikation

Geht die schulische Integration auf Kosten der normal- und hochbegabten Schülerinnen und Schüler?
Sind Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf oder einer Behinderung in integrativen Schulen sozial integriert?
Ist schulische Integration auf der Sekundarstufe I möglich?

Von diesen und sechs weiteren «FAQ’s» geht diese kompakte Broschüre aus. Der Autor Patrik Widmer-Wolf von der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz hat Forschungsresultate, Erfahrungsberichte und weitere relevante Materialien in Form einer gut lesbaren, kompakten Broschüre zusammengestellt. Jede Frage wird erläutert und mündet in einem zusammenfassenden Fazit.

Ich finde diese Publikation absolut empfehlenswert. Dass mir die Graphiken nicht so gut gefallen, schmälert deren Wert in keiner Weise. Sie kann hier für 15 Franken (zuzüglich Versandkosten) online bestellt werden.

Literaturangabe: Widmer-Wolf, Patrik (2011). Wir alle in einer Klasse! Heterogenität in Schule und Unterricht: Fragen – Erkenntnisse – Perspektiven. Fachhochschule Nordwestschweiz, Pädagogische Hochschule (Broschüler DIN A4, 28 Seiten).

Lehrvideos «Schulische Standortgespräche moderieren – (k)ein Kunststück!»

Steff Aellig, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich (HfH), hat mit Unterstützung von verschiedenen Personen (u.a. Reto Luder, Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), und Raphael Geschwend, pulsmesser.ch) kurze Lehrfilme zum Schulischen Standortgespräch produziert. Sehr anschaulich wird anhand von zwei konkreten Standortgesprächen gezeigt, wie dessen Ablauf aussieht, wie alle Beteiligten wirklich einbezogen werden können und worauf bei der Moderation zu achten ist.

Beispiel mit einem Schüler im Altersspektrum von 9 bis 16 Jahren: Link zu Teil 1Link zu Teil 2

Beispiel mit einer Schülerin im Altersspektrum von 4 bis 8 Jahren: Link zu Teil 1Link zu Teil 2

Bonus: Fragen und Antworten von Fachleuten

Nachtrag: Im September 2011 hat ein Team der Pädagogischen Hochschule Zürich ein 22-minütiges Video eines Schulischen Standortgespräches rund um einen Schüler der Sekundarstufe auf YouTube veröffentlicht.

Menschliche Eizellen auf eine Behinderung hin untersuchen und allenfalls zerstören – darf man das?

Ich mag die Art und Weise, wie der Moderator Frank Plasberg in seiner Sendung «hart aber fair» Themen aufgreift und diskutiert. In der Sendung vom 29.06.2011 geht es um die Frage, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) mehr Segen oder Fluch sei. Eine spannend zusammengesetzte Runde (Gesundheitspolitikerin, Arzt, Kirchenvertreter, betroffene Mutter sowie Guildo Horn, Musiker und Diplompädagoge [Bild]) diskutiert das Thema engagiert und zuweilen sehr emotional. Viele Fragen, die uns umtreiben mögen, kommen auf den Tisch: Ist ein mikroskopisch kleiner Zellhaufen bereits als menschliches Wesen zu betrachten? Führt die PID zu einem Dammbruch hin zum «Designerbaby nach Wunsch»? Werden Eltern, die keine pränatale Diagnostik durchführen möchten, gesellschaftlich geächtet («das hätte man nun wirklich verhindern können»)? Warum ist PID in etlichen Ländern verboten, die Abtreibung von monatealten Föten mit einer Behinderung jedoch erlaubt?

Man kann sich die rund 75 minütige Sendung als WebStream (video) anschauen oder als PodCast (audio) (Achtung: 73 MB) herunterladen.

Was sagen Oelkers, Schlüer und andere zum Thema schulische Integration?

Schulische Integration ist ein Thema, das auf unzähligen Ebenen (pädagogisch, ethisch, politisch, finanziell, organisatorisch …) Fragen aufwirft. Barbara Heuberger, Redaktorin bei der Zeitschrift «Kidy swissfamily» hat verschiedene Leute angefragt, eine persönliche Stellungnahme abzugeben:
– Katrin Meier, Präsidentin VPOD Lehrberufe
– Jürgen Oelkers, Professor für Allgemeine Pädagogik, Universität Zürich
– Peter Lienhard, Dozent an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
– Gérard Bless, Professor für Heilpädagogik, Universität Fribourg
– Heinz Bäbler, Präsident Schule und Elternhaus Schweiz
– Ulrich Schlüer, SVP-Nationalrat, Kanton Zürich

Dank der Knappheit der Stellungnahmen werden die unterschiedlichen Argumente / Gewichtigung / Haltungen gut nachvollziehbar auf den Punkt gebracht. Dadurch können sie vielleicht anregen, die eigene Postition zu reflektieren und zu schärfen.

Der Beitrag ist hier (pdf, 1.2 MB) herunterladbar (Zeitschrift «Kidy swissfamily», Juni 2011, S. 22-27).

Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf der Gymnasialstufe

Wenn von schulischer Integration die Rede ist, denkt in der Regel niemand an die Gymnasialstufe. Das Gymnasium Unterstrass («unterstrass.edu») in Zürich – eine traditionsreiche Institution, die seit dem Jahr 1869 Werteorientierung und Innovation unter einen Hut bringt – wollte sich nicht mit der Tatsache abfinden, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund viel zu selten die Hochschulreife schaffen. Vor einigen Jahren wurde deshalb das Projekt ChagAll (Chancengerechtigkeit durch Arbeit an der Lernlaufbahn) ins Leben gerufen. Begabte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund können von Lehrpersonen der Sekundarstufe I gemeldet werden. Bei entsprechendem Potential und guter Eigenmotivation werden sie in ein Vorbereitungsprogramm aufgenommen. Die Schulzeit verbringen sie in regulären Gymnasialklassen und werden bedarfsorientiert durch einen Coach begleitet.

Ich konnte kürzlich persönlich Einblick nehmen und bin von diesem Projekt überzeugt und begeistert. Obwohl es durch namhafte Stiftungen wie Jacobs Foundation oder Stiftung Mercator Schweiz unterstützt wird, ist die gemeinnützige Schule unterstrass.edu darauf angewiesen, dass das Projekt durch Spenden aufrecht erhalten werden kann. Zuwendungen auf das Postkonto 80-2440-7 sind gut investiert.

Die Angst der Schweiz vor der Behindertenkonvention der UNO

Rund 150 Staaten haben bisher die Behindertenkonvention der UNO ratifiziert. Die Schweiz ist nicht unter ihnen – und sie tut sich ungeheuer schwer mit diesem Entscheid. In einem Tages-Anzeiger-Artikel vom 14. Mai 2011 ist unter anderem von der Angst der bürgerlichen Parteien die Rede, «(…) dass alle Kinder in der Regelschule integriert werden müssten.» Dass eine Unterzeichnung der Konvention keinen Zwang zur «totalen Inklusion» bedeutet, zeigt ein juristisches Gutachten der Universität Bern auf. Aber: Eine Ratifizierung der Konvention würde den Weg ebnen, die Regelschule klarer und deutlicher in Richtung einer tragfähigeren, integrativeren Schule zu entwickeln. Unsere Volksschule braucht diesen Schub, um die entsprechenden Ressourcen zu erhalten und ihre Strukturen anpassen zu können. Die Konvention würde den Kantonen den Rücken stärken, mutigere Schritte zu machen – Schritte, die derzeit vielerorts aufgrund parteipolitischer Ränkespiele nicht möglich sind.
Sicherlich: Die Behindertenkonvention der UNO betrifft weit mehr Bereiche als denjenigen der obligatorischen Bildung. Sie hat generell das wichtige Ziel vor Augen, die Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit einer Behinderung substantiell zu verbessern. Ein weiteres Abseitsstehen der Schweiz wäre einfach beschämend.

NACHTRAG vom 22. Mai 2011: Artikel in der ZEIT vom 19.05.2011, in welcher die integrative Schulung eines Jungen mit Down-Syndrom von seinem Vater – er arbeitet als Journalist bei der ZEIT – anschaulich beschrieben wird.

Standardisiertes Abklärungsverfahren liegt in der Endversion vor

In der Schweiz hat sich die Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung zurückgezogen. Neu sind die Kantone für die Bildung aller Kinder und Jugendlicher – ob ohne oder mit Beeinträchtigungen – verantwortlich. Zur Unterstützung der Feststellung des individuellen Bedarfs wurde von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) die Ausarbeitung eines «Standardisierten Abklärungsverfahrens» (SAV) in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt das SAV-Dossier, datiert vom 16. April 2011, in der Endversion vor: deutschsprachige Version, pdf 2.5 MB | version française, pdf 2.7 MB

Weitere Informationen:
– Link zur Projekt-Homepage
– Link zu vertiefenden Informationen und Materialien zum Standardisierten Abklärungsverfahren (in der Auswahl links auf «Standardisiertes Abklärungsverfahren» klicken)
– EDK-Entscheid «Verabschiedung des allgemeinen Konzepts des ’standardisierten Abklärungsverfahrens zur Vermittlung des individuellen Bedarfs’» pdf 0.5 MB | EDK-Mitteilung «Neues Abklärungsverfahren Sonderpädagogik» pdf 0.1 MB

Zwei Personen pro Klasse, weniger Verzettelung der Ressourcen

Marcel Bachmann, der neue Chef des Schulamts der Stadt Zürich, zeigt in einem Interview des ZLV-Magazins 1/2011 auf, wie er sich die Entwicklung «seiner» Schule vorstellt. Bachmanns Vision ist klar integrationsorientiert, aber frei von Dogamtismus. Mir gefällt seine Ansicht, dass die personellen Ressourcen der Schule nicht verzettelnd auf viele Personen verteilt werden sollen: Längerfristig sollen möglichst zwei Personen pro Klasse eingesetzt werden. Ich gehe mit ihm einig, dass damit eine der wichtigsten Säulen der Tragfähigkeit einer integrativen Schule gesetzt wird.

Integrative Schule im Gegenwind

In diesem Artikel (NZZ vom 12.02.2011; pdf, 0.3 MB) wird aufgezeigt, dass die Umsetzung einer integrativeren Volksschule in der Schweiz sehr unterschiedlich verläuft. Es gibt also offensichtlich erfolgreichere und ungünstigere Vorgehensweisen.

Unter anderem wird eine überaus absurde Entwicklung angesprochen, die derzeit in vielen Kantonen läuft: Etliche Kinder mit Beeinträchtigungen werden zu Sonderschülern umettikettiert. Vor allem «geistig behinderte» Kinder schiessen wie Pilze aus dem Boden. Es ist offensichtlich, aus welcher Motivation heraus dies geschieht: Jedes dieser Kinder löst Ressourcen aus, die der Regelschule zugute kommen. Das ist keine böse Absicht, sondern scheint darauf hinzuweisen, dass sich die Regelschule ohne diese Zusatzressourcen als zu wenig tragfähig einschätzt.

Es ginge auch anders: In den Grundstufenversuchen des Kantons ist grundsätzlich mehr Personal eingeplant: Über die meiste Zeit sind im Unterricht zwei Lehrpersonen anwesend. Die heilpädagogische Unterstützung erfolgt integrativ. Oft übernimmt die Fachperson in Schulischer Heilpädagogik auch die Deutschunterstützung für Fremdsprachige. So entstehen sinnvolle Pensen, die auf wenige Personen verteilt sind. Die wissenschaftliche Evaluation der Grundstufenversuche hat gezeigt, dass praktisch keine Kinder in eine Sonderklasse oder eine Sonderschule haben wechseln müssen … und weil dieses Schulmodell offenbar genügend tragfähig ist, mussten auch kaum Kinder künstlich zu Sonderschülern gemacht werden.

Dieses Prinzip könnte auf die ganze Volksschule ausgeweitet werden. In einer längeren Übergangsphase wäre zwar mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, weil eine Zeitlang ein gestärktes Regelklassensystem neben dem traditionellen Sonderschulsystem bestehen würde. Mehr und mehr würden jedoch einzelne Sonderschulplätze nicht mehr benötigt und könnten schrittweise abgebaut werden – mit gutem Gewissen und ohne ideologisch motivierten Zwang.

Dass ein solches System erfolgreich funktionieren kann, konnte ich in Neuseeland an verschiedenen Schulen beobachten: In jeder Klasse mehr als eine Lehrperson, differenzierte Unterrichtsformen, altersdurchmischtes Lernen, behinderungsspezifische Unterstützung von Fachstellen, flächendeckende Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen.

N A C H T R A G : Leserbriefe (NZZ vom 16. und 17.02.2011) . Sie zeigen gut die grosse Bandbreite der Ansichten und Argumente dieser Thematik gegenüber auf.

Aktuelle Studie zur schulischen Integration

Eine aktuelle Studie, durchgeführt von einem Forschungsteam der Universität Fribourg um Gérald Bless, hat bereits bekannte Erkenntnisse bestätigt: Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung zeigen vergleichbare schulische Fortschritte, unabhängig davon, ob sie integriert in einer Regelschule oder im Rahmen einer Sonderschule gefördert werden. Die Leseleistungen sind im integrativen Setting leicht besser. Interessant ist, dass auch Alltagskompetenzen (wie beispielsweise Körperpflege) in beiden Lernumgebungen vergleichbar ausfallen.
     Die Studie – sie wurde im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich erstellt – wird in einem Tages-Artikel vom 30.12.2010 kurz vorgestellt. Daneben ist ein Interview mit einer 13-jährigen, integriert geschulten Schülerin mit Down-Syndrom und ihrer Mutter abgedruckt sowie ein Kommentar der für diese Beiträge verantwortlichen Journalistin.
     In ihrem Kommentar kommt die Journalistin zum Schluss, dass dieses Studie die unselige, zu dogmatisch geführte Integrationsdiskussion entkrampfen könnte, weil es ja offensichtlich nicht darauf ankomme, in welchem Setting ein Kind mit Beeinträchtigungen gefördert wird. Die erstgenannte Hoffnung ist zu unterstützen. Die zweitgenannte Einschätzung greift zu kurz: Bildung besteht nicht nur aus isolierten (curricularen) Leistungen. Gerade bezüglich überfachlicher Kompetenzen können integrative Förderformen oftmals anregendere Bedingungen bieten.

Alle Beiträge sind hier herunterladbar (pdf, 3.6 MB).
Hier kommt man zu Leserbriefen (TA vom 4. Januar 2011), die auf diesen Artikel Bezug nehmen (pdf, 0.3 MB).

N A C H T R A G : In der NZZ vom 31. Januar 2011 ist ein Artikel zur selben Studie, ergänzt durch ein Interview mit Gérald Bless, erschienen. Der Artikel kann hier heruntergeladen werden (pdf, 0.4 MB).

Auch über Grenzen der schulischen Integration muss offen gesprochen werden

Wenn von Grenzen der Integration die Rede ist, fällt der Fokus oft auf den betreffenden Schüler: Er gilt als unintegrierbar. Diese Sichtweise unterschlägt die Tatsache, dass eine gelingende schulische Integration mit weit mehr Einflussfaktoren zusammenhängt … beispielsweise mit der Kompetenzüberzeugung der Lehrpersonen, der Qualität und dem Umfang der zusätzlichen Unterstützung, der strategischen Ausrichtung der Schulbehörden und des verantwortlichen Bildungsministeriums u.a.m.

Dennoch: Es gibt Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer spezifischen Beeinträchtigungen überdurchschnittlich oft in der Regelschule scheitern und schliesslich von ihr ausgeschlossen werden. Ein sehr lesenswerter Artikel in der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 4. November 2010 («Die Not ist riesengroß») befasst sich mit der Situation von Schülerinnen und Schülern mit psychischen Beeinträchtigungen.

Standortgespräche unter Einbezug jüngerer Schülerinnen und Schüler

Bei Standortgesprächen stellt sich immer die Frage, ob (und falls ja, ab welchem Alter) die Schülerin oder der Schüler selbst teilnehmen soll. Nicht selten wird davon abgesehen, weil die Gesprächsform «über den Kopf des Kindes hinweg» gestaltet wird.

Innovative Grundstufenlehrpersonen haben ein Verfahren entwickelt, um Standortgespräche mit Kindern ab dem Alter von rund sechs Jahren durchführen zu können. In der Zeitschrift «4bis8» ist ein entsprechender Artikel zu finden (Ausgabe Oktober 2010, Autorenteam R. Beck, K. Grundkötter, P. Lienhard, H. Schelbert). Die Materialien sind auf das im Kanton Zürich entwickelte Verfahren «Schulische Standortgespräche» abgestimmt.

Hilfsmaterialien zu diesen Gesprächen werden von den Entwicklerinnen und Entwicklern – besonders zu erwähnen sind Klaus Grundkötter [Text] und Christine Betschon [Bilder] – kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier kann eine zip-Datei heruntergeladen werden, die auch eine Anleitung enthält. Kommentierte Referatsfolien können hier heruntergeladen werden.

Im Artikel «Damit alle vom Gleichen reden» (Zeitschrift 4bis8, Autorenteam Beck, Grundkötter, Lienhard & Schelbert) wird das Verfahren kurz und knapp erklärt.

Bild: Grundstufenlehrer Klaus-Peter Grundkötter führt mit einem Schüler ein vorbereitendes Standortgespräch durch. Erkennbar ist eine von mehreren Wort/Bildkarten sowie eine Smilie-Ratingskala.

Schulisches Standortgespräch für alle Schüler/innen einer Klasse?

Vorbemerkung: Dieser Blog-Beitrag wurde im Januar 2010 erstellt. Aufgrund positiver Rückmeldungen aus der Praxis habe ich den Beitrag nochmals etwas prominenter platziert.

Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» wurde an der Volksschule des Kantons Zürich verbindlich eingeführt (Handreichung des Volksschulamtes des Kantons Zürich; Bezugsquelle der Broschüre: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich). Es kommt immer dann zum Zug, wenn
– aus irgend einem Grund Bedarf nach einem strukturierten, vertieften Gespräch besteht,
– bei einer Schülerin oder einem Schüler ein besonderer Förderbedarf geprüft werden soll
– oder wenn bereits eine sonderpädagogische Massnahme durchgeführt wird.

Einige Schulen überlegen sich, ob das Verfahren in einer allenfalls leicht veränderter Form auch für jährliche Standortgespräche mit allen Schülerinnen und Schülern angewendet werden könnte … aus der Überlegung heraus, dass es eigentlich alle Kinder und Jugendlichen verdient haben, wenn man einmal pro Jahr ein individuumsbezogenes, zielorientiertes Gespräch durchführt. Hier stellt sich die Frage, ob leicht angepasste Protokollformulare sinnvoll wären. Hier findet man den Vorschlag eines solchen vereinfachten Protokollformulars. Es kann bei dieser Anwendungsform des Schulischen Standortgesprächs die zweite und dritte reguläre Protokollseite ersetzen.

Anregungen | Erfahrungs-Rückmeldungen | Anpassungsvorschläge sind willkommen.
Link zum Download des Formularvorschlags (Word)

Über diesen Link sind kommentierte Einführungs- und Vertiefungsreferate zum Schulischen Standortgespräch zu finden.

Integrations-Vorbild Neuseeland

Wenn der fünfte Geburtstag eines neuseeländischen Kindes naht, werden Schnupperaufenthalte in der Schule im Dorf oder im Stadtquartier, wo es wohnt, gemacht. Denn: Gleich am nächsten Tag nach seinem Geburtstag tritt das Kind in die Schule ein … ob das nun zu Beginn oder mitten im Schuljahr ist. Das gilt für sämtliche Kinder, auch für diejenigen mit einer Behinderung.

Kinder mit einer signifikanten Behinderung haben vorher meist heilpädagogische Früherziehung erhalten. Wenn nun dieses Kind in die Schule eintritt, werden die notwendigen Vorkehrungen getroffen: Ist ein Kind körperbehindert, werden wenn nötig Rampen und behindertengerechte Sanitärräume gebaut. Schulassistenzen werden organisiert – je nach Bedürfnis des Kindes mit geeigneten Vorkenntnissen. Behindertenspezifische Beratung, beispielsweise beim Vorliegen Sinnes- oder einer geistigen Behinderung, wird verbindlich geplant … und die Lehrpersonen machen gezielte Weiterbildungen, um auf die pädagogischen Bedürfnisse dieses Kindes vorbereitet zu sein. Beim Vorliegen einer Verhaltensauffälligkeit stehen im weiteren Verlauf regionale Beratungslehrpersonen zur Verfügung, um die Schule im Umgang mit diesem Kind zu beraten und zu unterstützen.

Alle diese Mehraufwendungen müssen bei einer nationalen Stelle beantragt werden und werden vom Staat finanziert. Die Schulen erhalten die entsprechenden Finanzen und haben recht grosse Freiheiten, wie sie diese einsetzen. So können auch in Dorfschulen passende personelle Lösungen gefunden werden.

Der Unterricht erfolgt in altersdurchmischten Gruppen und in differenzierter Art und Weise. Es gehört dazu, dass auf verschiedenen Niveaus gearbeitet wird. Die Kinder sind es gewohnt, allein und in Gruppen tätig zu sein. Die Lehrperson nimmt immer wieder eine Gruppe zusammen, um einen Lerninhalt einzuführen oder zu vertiefen. In den Klassen herrscht eine konzentrierte, aber doch entspannte Arbeitsatmosphäre.

Für Kinder mit Beeinträchtigung erstellt die Klassenlehrperson einen individuellen Förderplan. Sie wird dabei von behinderungsspezifischen Fachpersonen unterstützt. Standortgespräche werden halbjährlich durchgeführt.

Es ist faszinierend, was in einer Schule passiert, wenn keine Sonderschulen zur Verfügung stehen: Sie fühlt sich für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich und findet ganz selbstverständlich tragfähige Lösungen, die für mich als Aussenstehenden absolut überzeugend sind. Es tut gut, über den Grenzzaun zu blicken. Es ist so viel mehr möglich, als man sich das gemeinhin vorstellt …

Allgemeine Infos zur Sonderpädagogik in Neuseeland findet man hier.

Spezielle Informationen zu Richtlinien für die Integration, Kriterien zum Erhalt zusätzlicher Ressourcen, individuelle Erziehungspläne u.a.m. findet man hier.

Bildung grundlegend neu denken – Talk von Sir Ken Robinson

Die Talks von Ken Robinson mögen dann und wann etwas reisserisch daherkommen … eloquent reden ist eben häufig einfacher als das konkrete Tun … anregend sind sie aber auf jeden Fall.

In diesem Talk spricht Robinson, der für seine Verdienste von der Queen zum Ritter geschlagen wurde, über Bildungsreformen. Seiner Einschätzung nach stellen sie häufiger ein Flickwerk an einem überholten System denn eine wirkliche Erneuerung dar. Er plädiert für ein grundlegendes Neudenken des Bildungssystems, eine eigentliche «Bildungsrevolution». Diese Erneuerung falle aber schwer, weil in unserer Vorstellung vielschichtig verankert ist, wie Schule zu sein habe. Es gehe darum, sich zu erlauben, vermeintlich Unveränderliches in Frage zu stellen. Machen wir diesen Schritt nicht, wird sich die Schule immer stärker von den Kindern und Jugendlichen entfernen.

Über diesen Link kann man den gut 15-minütigen Talk anschauen. Untertitel in verschiedenen Sprachen können eingeblendet werden.

Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs verabschiedet

In der Schweiz hat sich die Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung zurückgezogen. Neu sind die Kantone für die Bildung aller Kinder und Jugendlicher – ob ohne oder mit Beeinträchtigung – verantwortlich. Unter den Regelungen der IV musste ein schädigungsbezogenes Kriterium nachgewiesen werden, um Gelder für eine zusätzliche Förderung auszulösen. Dieser Fokus hatte etliche Nachteile: Ein bestimmter IQ sagt einem noch nicht, welchen Förderbedarf ein Kind hat … und wenn eine Kind eine Beeinträchtigung hatte, zu der es kein IV-Kriterium gab, hatte es entweder Pech – oder man musste im diagnostischen Prozess irgend ein IV-Kriterium «hinbiegen».

In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen eines breit abgestützten, nationalen Projekts ein «Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs» entwickelt. Es ermöglicht eine breitere Sicht als dies beim Nachweis der IV-Kriterien der Fall war. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) hat das Verfahren an ihrer Plenarversammlung vom 17. Juni 2010 verabschiedet. Es wird derzeit daran gearbeitet, das Verfahren in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Das Verfahren führt selbstverständlich nicht «einfach so» zu integrativeren Lösungen. Es kann aber helfen, solche zu planen und umzusetzen, weil die frühere, recht starre Linearität (z.B.: «geistige Behinderung = Besuch einer heilpädagogischen Schule») nicht mehr zwingend gegeben ist.

Weitere Informationen:
EDK-Entscheid «Verabschiedung des allgemeinen Konzepts des ’standardisierten Abklärungsverfahrens zur Vermittlung des individuellen Bedarfs’» pdf 0.5 MB | EDK-Mitteilung «Neues Abklärungsverfahren Sonderpädagogik» pdf 0.1 MB
Link zu vertiefenden Informationen und Materialien zum Standardisierten Abklärungsverfahren
Link zur Projekt-Homepage
Bild: dpa / http://www.taz.de/!23674/

Sonderpädagogisches Konzept des Kantons Zürich wird nicht eingeführt

(Foto: NZZ) Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat im November 2009 ein umfassendes Konzept in Vernehmlassung gegeben, das den sonderpädagogischen Bereich im Altersbereich von 0 bis 20 im Fokus hat. Die Hauptanliegen des Konzepts: Stärkung der Integrationsfähigkeit der Regelschule durch teilweise Ressourcenumlagerung aus dem Sonderschulbereich; mehr Handlungsspielraum für die Regelschulen beim Einsatz dieser Ressourcen; Wahrnehmung der von der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV) an die Kantone übertragenen Verantwortung, das sonderpädagogische Angebot zu sichern und zu steuern.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass wesentliche Elemente des Konzepts – unter anderem der Vorschlag, Sonderschulentscheidungen durch eine unabhängige kantonale Stelle überprüfen zu lassen – auf breite Ablehnung stiessen. Besonders negativ waren die Reaktionen angesichts des regierungsrätlichen Auftrags, parallel mit der Verstärkung der integrativen Förderung finanzielle Einsparungen zu machen.

An einer Medienkonferenz vom 11. Juni 2010 haben Regierungsrätin Regine Aeppli und Volksschulamtschef Martin Wendelspiess bekannt gegeben, dass auf eine Umsetzung dieses Konzepts verzichtet würde. Einzelne unbestrittene Elemente wie die Einführung eines Standardisierten Abklärungsverfahrens würden eingeführt. Versprochen wurde zudem die rasche Einführung von entlastenden und flexibilisierenden Massnahmen zugunsten der Regelschule.

Selbst wenn etliche der Einwände und Befürchtungen gut nachvollziehbar sind: Es ist schade, dass dieses Konzept keine Chance hatte. Offenbar konnte das in meinen Augen wichtigste Element – einen Teil der zunehmend aus dem Ruder laufenden Sonderschulressourcen vermehrt in der Regelschule vor Ort einzusetzen, um sie tragfähiger, flexibler und damit integrativer werden zu lassen – nicht nachvollziehbar und glaubhaft genug transportiert werden.

Viele Schulleitungen und Lehrpersonen, die hinsichtlich integrativer Schulmodelle bereits auf einem guten Weg sind, fühlen sich nun verunsichert. Für sie ist wichtig zu wissen, dass die bisher eingeführten Integrationsformen weitergeführt werden.

NZZ-Beitrag vom 12.11.2010 betreffend des «Wie weiter nach dem Rückzug des Konzepts» pdf 0.4 MB
Medienmitteilung pdf 0.1 MB | Präsentation der Medienmitteilung pdf 0.1 MB | Vernehmlassungsbericht pdf 0.2 MB
Artikel Neue Zürcher Zeitung pdf 0.4 MB | Artikel und Kommentar Tages-Anzeiger pdf 0.4 MB
Leserbriefe im Leserforum des Tages-Anzeigers pdf 0.2 MB | Leserbriefe in der Neuen Zürcher Zeitung pdf 0.4 MB
Interview Tages Anzeiger mit Jürg Forster, Leiter Schulpsychologischer Dienst der Stadt Zürich pdf 0.7 MB
Beitrag Radio DRS, Regionaljournal vom 11.06.2020, mit Interviewausschnitten mit RR R. Aeppli anhören
Artikel NZZ: Interviewteile mit Riccardo Bonfranchi (Leiter RGZ-HPS ZH) sowie Urs Strasser (Rektor HfH) pdf 0.3 MB
Artikel NZZ: Umsetzung der Integration an der Schule Wädenswil pdf 0.4 MB
Artikel Tages-Anzeiger (Mamablog vom 31.08.2010): Interview mit Regierungsrätin Regine Aeppli pdf 0.3 MB
DIE ZEIT, 19.08.2010): Interview mit Regierungsrätin Regine Aeppli pdf 0.3 MB

Ein Schüler mit Down-Syndrom in einer vierten Regelklasse – kann das gut gehen?

Die Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in den Kindergarten ist in der Schweiz bereits relativ häufig anzutreffen. Oft erfolgt ein Wechsel in eine heilpädagogische Schule vor dem Eintritt in die Primarschule oder im Laufe der ersten drei Primarschulklassen. Das kann im Einzelfall eine sinnvolle und stimmige Lösung sein – es gibt aber auch gute Beispiele einer weiterführenden Integration, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

In einem kleinen Dorf im Bündner Oberland besucht ein Junge mit Down-Syndrom die vierte Klasse. Wenn man den Klassenlehrer, die Heilpädagogin, die Eltern und die koordinierende Fachperson des Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums nach den Erfolgsfaktoren fragt, erhält man die folgenden Antworten:

– Die Integration wurde sorgfältig vorbereitet. Nicht nur die Schule und die Schulbehörde, auch die Eltern sämtlicher Kindergarten- und Primarschulkinder wurden frühzeitig und offen informiert. So konnten Fragen, Ängste und Bedenken, Ängste zur Sprache gebracht und offen diskutiert werden.

– Das gesamte Schulteam hat «Ja» zur Integration gesagt, nicht nur die zunächst betroffene Lehrperson. Es war von Anfang an allen bewusst, dass bei Lehrerwechseln, durch den Fachunterricht und bei klassenübergreifenden Aktivitäten sämtliche Lehrpersonen mit den integrierten Kindern zu tun haben. Auch die Schulbehörde stand und steht voll hinter dieser Entscheidung und stärkt auf diese Weise den Lehrpersonen den Rücken.

– Durch die Integration eines zweiten Kindes mit Sonderschulbedarf (2. Primarklasse) steht die Heilpädagogin insgesamt 18 Wochenlektionen zur Verfügung. Dank einer flexiblen Handhabung des Stundenplans für diese Kinder – sie werden überwiegend integriert in ihrer eigenen Klasse, teilweise gemeinsam in der Klasse eines der beiden Kinder, teilweise auch allein oder zu zweit separat gefördert – ist es möglich, sehr viele Lektionen mit heilpädagogischer Unterstützung zu versehen.

– Die Klassenlehrperson denkt bei der Unterrichtsvorbereitung bewusst mit, in welchen Phasen das Kind mit geistiger Behinderung vollständig gemeinsam mit der Klasse, in welchen themengleich-niveaudifferenziert und in welchen parallel mit separatem Stoffprogramm lernen soll. Die Heilpädagogin richtet ihre Unterstützung flexibel danach aus. Die grösstmögliche Teilnahme am gemeinsamen Unterricht hat immer höchste Priorität.

– Für das Stoffprogramm in denjenigen Fächern, in denen individuelle Lernziele gelten, ist die Heilpädagogin zuständig. Davon ist die Klassenlehrperson konsequent entlastet.

– Für die Eltern des Jungen ist zentral, nicht nur an ihr eigenes Kind, sondern an die ganze Schule zu denken. Es ist ihnen wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrpersonen zu ihrem Recht kommen, gute Lern- und Lehrbedingungen haben. Sie vereinbarten mit den Lehrpersonen und auch den anderen Eltern, dass bei aufkommenden Fragen oder Problemen sofort gegenseitig Kontakt aufgenommen wird. Auf diese Weise konnte erreicht werden, dass bisher alle Schwierigkeiten frühzeitig besprochen und gelöst werden konnten.

– Die koordinierende Fachperson des Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums steht nicht nur für die halbjährlichen Standortbestimmungen zur Verfügung, sondern jederzeit – rasch und niederschwellig, wann immer sie gebraucht wird. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit, Gelassenheit und Mut.

Über diesen Link lassen sich die aktuellen «Richtlinien zur Umsetzung der integrativen Sonderschulung im Kanton Graubünden (Januar 2010)» und weitere Informationen zur schulischen Integration im Kanton Graubünden herunterladen.

Integrative Schule … und was kommt dann? Schweden geht mit gutem Beispiel voran

Im Reichsgymnasium in Kristianstad wechseln sich ganz normale Gymnasialklassen ab mit Lerngruppen von Jugendlichen mit körperlicher Behinderung und solchen von Jugendlichen mit geistiger Behinderung … alles unter einem Dach.

Einige Worte zum Schulsystem in Schweden: Vom Vorkindergarten bis zum Abschluss der obligatorischen Schule lernen die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich gemeinsam. Eine Aufteilung beispielsweise in verschiedene Schultypen auf der Sekundarstufe I gibt es nicht. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden wenn möglich integrativ geschult. Es gibt aber auch Sonderschulen, wobei diese praktisch immer auf dem Gelände einer Regelschule angesiedelt sind. Die Eltern können wählen, ob ihr Kind integrativ oder separativ geschult werden soll.

Wie geht es nach dem Abschluss der obligatorischen Schule weiter? Die Mehrheit der Jugendlichen besucht das Gymnasium. Dieses hat in Schweden eine breitere Aufgabe als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 19 Jahren können aus 17 unterschiedlichen Profilen auswählen. Die meisten Profile beinhalten eine berufliche Grundausbildung, zwei bereiten gezielt auf die Hochschulreife vor.

In diesem Umfeld macht die volle Integration von Jugendlichen mit geistiger Behinderung in diese Profilklassen wenig Sinn. Um dennoch eine grösstmögliche Integration verwirklichen zu können, sind Sonderschulklassen im «normalen» Gymnasiumsgebäude untergebracht. Spezialräume, Pauseneinrichtungen und die Mensa werden gemeinsam genutzt. Man sieht sich und man kennt sich. Wichtig ist die «Integration der Lehrpersonen»: Etliche von ihnen unterrichten sowohl in allgemeinen als auch in sonderpädagogischen Gymnasialklassen. Auf dem Bild (für Vergrösserung ins Bild klicken) ist ein Theaterpädagoge zu sehen. Hier arbeitet er mit Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, er führt aber auch Theaterprojekte mit anderen Gymnasialklassen durch.

Die Schule steht dazu, dass sich die Schülerinnen und Schüler in diesem Alter nicht mehr alle mit den gleichen Themen befassen. Das stelle aber die integrative Ausrichtungen während der Volksschule nicht in Frage … jede Lebensphase habe ihre Form, und die dürfe durchaus auch wechseln.

Die Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung können sich während ihrer Zeit im Gymnasium – wie alle anderen auch – auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Ein Profil weist in Richtung Gastronomie, eines fokussiert auf die Bereiche Hauswirtschaft und Textilien, ein weiteres auf einfache Tätigkeiten im Bereich Motorfahrzeugmechanik. Für alle Profile gibt es Folgeinstitutionen, die eine Mischung zwischen marktwirtschaftlichem Betrieb und geschütztem Arbeitsplatz darstellen. Für die kognitiv weniger leistungsfähigen Jugendlichen stehen geschützte Werkstätten zur Verfügung.

Körperbehinderte Jugendliche haben hier ideale infrastrukturelle Bedingungen (Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, in die Schule integrierte Physiotherapie sowie wenn nötig assistierte Wohngemeinschaften). Alle können frei wählen, ob sie in einer Gymnasium-Grossklasse (mit Assistenz) oder in der speziellen Gruppe lernen wollen.

Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Abteilung des Reichsgymnasiums Kristianstad

Sonderschule oder Regelschule? Diese Frage stellt sich im Südtirol nicht

Erst auf den zweiten Blick fällt auf, dass der Knabe mit der blau-weissen Windjacke in einer Sitzschale sitzt: Eine Cerebralparese bewirkt, dass seine Muskeln nicht immer dasjenige tun, was er von ihnen möchte. Er kann nicht gehen und das Sprechen fällt ihm etwas schwerer als seinen Kameradinnen und Kameraden (vergrösserte Ansicht: ins Bild klicken).

Die Frage, welche Art von Kindergarten dieser Junge besuchen soll, stellte sich nicht, weil die Alternative «Besuch einer Sonderschule» hier nicht existiert. Entsprechend wissen sämtliche Kindergärtnerinnen, Grundschul-Lehrpersonen und Lehrpersonen der Sekundarstufe I, dass sie mit allen möglichen Funktionseinschränkungen und Behinderungen konfrontiert sein können. Eine Kindergärtnerin: «Wir stellen uns frühzeitig darauf ein, wenn ein Kind mit Beeinträchtigung ins Kindergartenalter kommt. Selbstverständlich geht es nicht ohne fachspezifische Unterstützung und zusätzliches Personal. Wir erhalten beides, und wir besuchen spezifische Fortbildungen, je nach Art der Beeinträchtigung der entsprechenden Kinder.»

Diese Haltung der Selbstverständlichkeit hat mich als Besucher sehr beeindruckt: Herausforderungen werden angenommen und gemeinsam getragen. «Unsere Schule ist eine Schule für alle» ist als gelebter Leitsatz spürbar … und nicht etwa «das Weg ist das Ziel» (… mit «das Weg» meine ich «das Loswerden, das Weggeben aus der Regelklasse»).

In einem weiteren Kindergarten, etwas nördlicher im Vintschgau gelegen, wird ein gehörloses Mädchen mit CI-Versorgung integrativ gefördert. Um sie bei der Verankerung von Begriffen zu unterstützen, haben die Kindergärtnerinnen begonnen, systematisch Schriftbilder in den Alltag einzubauen: Ganze Dialoge sind in Wort und Bild auf Plakaten dargestellt. Inzwischen haben sie festgestellt, dass auch etliche der anderen Kindergartenkinder enorm davon profitieren …

Eine strukturierte Förderplanung – sie orientiert sich stark an der ICF – ist in der Provinz Bozen gut etabliert. Die Förderberichte, die ich in zwei unterschiedlichen Kindergärten zu sehen bekam, waren aussagekräftig und zielorientiert. Entsprechende Vorgaben, Handreichungen sowie fachliche Unterstützung werden von der Kindergartendirektion in Meran zur Verfügung gestellt.

Leider hatte ich keine Möglichkeit, eine Sekundarschule zu besuchen. Es wäre interessant gewesen, das Spannungsfeld inklusiver Bildung (soziale Teilhabe, adäquate Förderung, …) auch auf dieser Schulstufe kennen zu lernen.

Link zur Homepage des zuständigen Schulamtes

In Moldawien herrschen schwierige Bedingungen für die schulische Integration

Bevor ich die Republik Moldowa zum ersten Mal besuchte, wusste ich nicht einmal so recht, wo sie liegt: Westlich grenzt dieses Land, das kleiner ist als die Schweiz, an Rumänien. Nördlich, östlich und südlich ist es von der Ukraine umgeben. Das schwarze Meer ist nicht weit.
Bis zum Beginn der 90-er-Jahre war Moldawien Teil der UdSSR. Das Bildungssystem wurde nach sowjetischem Muster ausgerichtet und seither nicht wesentlich verändert. Wie jedes System hat auch dieses Vor- und Nachteile:
– Der Kindergarten und die Schule sind Lebensräume, die je nach Bedürfnissen der Eltern den ganzen Tag zur Verfügung stehen. Die Gemeinschaft wird gross geschrieben. Der Unterricht ist hoch strukturiert, was für einzelne Kinder einen hilfreichen Halt gibt. Einzelne Lehrpersonen sind pädagogisch sehr geschickt und machen zwar traditionellen, aber guten Unterricht.
– Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, dass alle zur gleichen Zeit dasselbe tun. Kreativität hat ihren Platz nur in den dafür vorgegebenen Bahnen. Der Konkurrenzdruck ist allgegegenwärtig. Wer schwächer oder in irgend einer Weise „anders“ ist, hat einen schweren Stand. Es gibt zwar einen schulpsychologischen Dienst, doch scheint dieser vor allem die Funktion zu haben, dem Kind zu Systemkonformität zu verhelfen (… was in anderen Ländern ja nicht wirklich anders ist, jedoch nicht in so dominanter Art und Weise).

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ist Moldawien zunehmend verarmt. Der Bereich der öffentlichen Bildung hat mit der Entwicklung von Subsystemen reagiert:
– Einzelne Volksschulen haben ein besonderes Profil, beispielsweise französische oder deutsche Kultur und Sprache als Schwerpunkt. Sie werden in Moldawien „Lyceum“ genannt. Auf dem Bild ist eine vierte Klasse eines solchen Lyceums zu sehen. Diese Schulen machen Eintrittstests mit Schulanfängern (Grundlagen des Lesens und Rechnens werden bereits im Kindergarten vermittelt). Lycenums-Volksschulen nehmen nur Kinder auf, die ihnen genügend leistungsfähig erscheinen. Wenn ein Kind später schlecht mitkommt, kann man (wenn die Lehrperson dazu bereit ist und die Eltern sich das leisten können) auf privater Basis bei der Klassenlehrperson (!) zusätzliche Einzelförderung einkaufen. Das ist ein willkommener Zustupf zum tiefen Lehrerlohn (umgerechnte ca. 300-350 € im Monat). Staatlich finanzierte Unterstützungsmassnahmen gibt es nicht. Darüber hinaus spenden die Eltern Geld in eine Schulkasse. Dafür kann sich die Schule zusätzliche Materialien kaufen, einen Mehrzweckraum renovieren oder einen Schulanlass finanzieren … und das Kind von spendefreudigen Eltern kann, so vermute ich stark, mit «angemesserenen» Schulnoten rechnen.
– Andere Volksschule nehmen theoretisch alle Kinder auf, aber auch sie machen Eintrittstests. Wer die Buchstaben nicht kennt oder vielleicht ein logopädisches Problem hat, kann eine Absage erhalten und ist damit vom Volksschulunterricht ausgeschlossen. In diesen Schulen ist (im Vergleich zu den Lycen) nicht nur die Durchmischung breiter und schwieriger; die Löhne der Lehrpersonen sind hier nochmals tiefer (ca. 250 €). Die Eltern dieser Schülerschaft können in der Regel auch weniger Geld „spenden“, weshalb diese Schulen zusätzlich schlechter gestellt sind.
– Schafft es ein Kind auch in einer solchen Schule nicht, wird es zuhause gelassen (die Familie bekommt für ein schwer behindertes Kind umgerechnte 30 € pro Monat … meist kann die Mutter nicht arbeiten gehen … entsprechend reicht dieses Geld nirgends hin), oder es kommt in ein Heim für behinderte Kinder. Hier sind die Kinder vollständig von ihrem bisherigen Umfeld abgeschnitten. Das Personal ist schlecht ausgebildet, miserabel bezahlt und entsprechend unmotiviert.

Ich hatte die Gelegenheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land verschiedene ärmere Famlien zu besuchen. Die Not ist unbeschreiblich. Oft leben ganze Familien in einem oder zwei kleinen Zimmern.

Dieses Mädchen ist körperlich behindert. Ihre Beine sind deformiert, die Arme gelähmt. Kognitiv ist sie nicht beeinträchtigt, im Gegenteil: Sie macht einen ausgesprochen aufgeweckten Eindruck. Sie malt mit dem Mund und mit seinem rechten Fuss. Aufgrund der körperlichen Behinderung ist sie jedoch von allen Bildungsangeboten ausgeschlossen – für Besucher aus der Schweiz eine schwierig zu verdauende Tatsache.

Die Hilfsorganisation „Green Cross Schweiz“ unterstützt Projekte zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher sowie benachteiligter Familien in Moldawien. Es werden in diesem Land besonders viele Kinder mit Missbildungen geboren, weil Moldawien vor rund 25 Jahren von einer Tschernobyl-Wolke überzogen wurde … und die damalige Regierung das Volk nicht gewarnt hat. So wurden zahlreiche Menschen nachhaltig radioaktiv kontaminiert und tragen ein geschädigtes Erbgut weiter.
Die Umsetzung von Unterstützungsprojekten ist nicht einfach, doch es gibt keine Alternative: Wenn man die Situation dieser Kinder und Familien verbessern will, braucht es ein klares Engagement.

Link zu Green Cross Schweiz
Link zur Partnerorganisation in Moldawien (Foundation Echo of Chernobyl)

Eine Schule, die Israel neue Hoffnung geben kann

Es war nicht das Bildungsministerium, das den Anstoss für die «Hand-in-hand» Schulen in Israel gegeben hat: Eltern jüdischer und arabischer Söhne und Töchter hatten die Idee, ihren Kindern eine gemeinsame Zukunft zu ermöglichen. Alles an dieser Schule ist bilingual und (zumindest) bikulturell, nicht nur die Schülerinnen und Schüler: Jede Klasse hat zwei Lehrpersonen, wobei die eine in arabischer und die andere in hebräischer Sprache unterrichtet. Selbst die Schulleitung ist doppelt besetzt. «Ich und meine Klasse» funktioniert an dieser Schule definitiv nicht mehr: Eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist unverzichtbar.

Die Kinder treten in der Regel ohne Kenntnisse der anderen Sprache in den Vorkindergarten ein. In den ersten Tagen suchten sie gemäss den Kindergärtnerinnen den Kontakt zu Gleichsprachigen und zur erwachsenen Person ihrer Sprache, aber schon nach einer Woche sei das vorbei: «Dann läuft die Kommunikation und das gemeinsame Spielen irgendwie wie von selbst.»

Freundschaften, so berichteten mir Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen, würden sich in dieser Schule nach anderen Kriterien als «jüdisch» oder «arabisch» bilden. Gemeinsame Interessen sowie «einfach Sympathie eben» seien wichtiger.

Ich fragte den Schulleiter, wie der gesellschaftliche Support für diese Idee sei. «Leider nicht sehr gut». Das Ziel, arabischen Kindern und Jugendlichen Selbstbewusstsein und auch Leadership-Qualitäten zu vermitteln, wird von vielen Israeli nicht als erstrebenswert erachtet. «Wie tief diese Problematik sitzt, kann man daran erkennen, dass etliche jüdische Schülerinnen und Schüler auf Wunsch von deren Eltern die Schule nach der 6. oder 7. Klasse verlassen: Man wolle die Jungen und Mädchen für den kommenden «Ernst des Lebens» (Absolvieren des 2-jährigen [w] resp. 3-jährigen [m] Militärdienstes; jüdische Heirat) klar und ohne Irritationen vorbereiten. Die Idee der Hand-in-hand Schule scheint demnach für Etliche nur für die Kindheit, nicht aber fürs Erwachsenenalter gut zu sein.

Hier sind weitere Informationen über die «Hand In Hand» Schulen zu finden.

Zum Bild: Freundschaft eines jüdischen und eines arabischen Jungen. Rechts im Hintergrund ist schwach ein Schweizerkreuz zu erkennen: Dieses Schulgebäude ist massgeblich von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, verschiedenen Kantonen und Schweizer Firmen finanziert worden.

Kinder von 3 bis 10 lernen gemeinsam

bildungshaus_experimentWir alle wissen es: Die Schwelle zwischen Vorschule und Schule ist eine künstliche. Nicht nur für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen bildet sie oftmals eine zu starre, hinderliche und letztlich unnötige Hürde.

Was lässt sich tun? Die Grund- und Basisstufenversuche in verschiedenen Kantonen weisen in die richtige Richtung. Ein ebenso innovativer Weg wird im deutschen Bundesland Baden-Württemberg mit den «Bildungshäusern 3 bis 10» beschritten: Kindertagesstätten im Vorschulbereich kooperieren mit Grundschulen. Beide bilden konsequent altersdurchmischte Gruppen und pflegen offene Lernformen. Zu bestimmten Zeiten lernen die Vorschul- und die Schulkinder gemeinsam. Durchlässigkeit ist Programm. Das Projekt wird vom «Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen» ZNL in Ulm wissenschaftlich begleitet (u.a. arbeitet der Hirnforscher Prof. Manfred Spitzer dort).

Am 24. und 25. März 2010 wurden am ZNL erste, sehr ermutigende Evaluationsergebnisse im Rahmen einer Fachtagung präsentiert.

Hier sind nähere Informationen zum Projekt «Bildungshaus 3 – 10» zu finden.

Zum Bild: Gemeinsames Experimentieren in einem Bildungshaus im Bundesland Baden-Württemberg.

TV-Beitrag zum Thema «umstrittene schulische Integration von Kindern mit Behinderung»

In diesem knapp 10-minütigen Beitrag (Fernsehen DRS, Rundschau, 24.01.2010) wird unter anderem die schulische Situation von zwei Mädchen mit Behinderung gezeigt: Eine Schülerin mit Down-Syndrom hat nach der Regelschule in eine Sonderschule gewechselt. Ein Mädchen mit hochgradiger Sehbehinderung besuchte früher eine Sonderschule und ist heute, auf ihren eigenen Wunsch, Schülerin einer 5. Regelklasse. Zu Wort kommen Eltern, Lehrpersonen, Schüler/innen sowie der Sonderschulleiter Riccardo Bonfranchi (medientechnisch inzwischen der «Allan Guggenbühl der Integrationskritik»).

Eigentlich ein recht guter Beitrag … es ist ja auch schwierig, in knapp zehn Minuten dieses komplexe Thema angemessen darzustellen. Positiv ist, dass anhand realer Beispiele aufgezeigt wird, dass der Förderort während der Schulzeit auch wechseln kann – und dass das nicht per se schlecht sein muss.

Was mich aber stört, sind (sinngemäss) die folgenden Botschaften:
> «Integration funktioniert dann, wenn das Kind mit Behinderung – allenfalls mit Hilfsmitteln – die volle Leistung zu bringen in der Lage ist.» (… wir sind von einem differenzierenden Unterricht mit individuellen Zielsetzungen und einer entsprechenden Leistungsbeurteilung noch weit entfernt)
> «Das Sonderpädagogische Konzept für den Kanton Zürich ist eine reine Sparübung.» (… dass im Konzept eine finanzielle Umlagerung und damit eine echte Stärkung der Regelschule vorgesehen ist, wird nicht erwähnt)

Hier kann man den rund 10-minütigen Beitrag anschauen.

Eine Schule für Sehgeschädigte ohne Schülerinnen und Schüler

Im Bundesland Schleswig-Holstein gibt es keine Sonderschulen für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche im üblichen Sinne. Die meisten dieser Schülerinnen und Schüler werden integrativ in der Regelschule an ihrem Wohnort unterrichtet. Beim Vorliegen einer zusätzlichen Behinderung erfolgt die Förderung in einer regionalen Sonderschule – meist in einer mit Förderschwerpunkt Kognition. In jedem Fall werden nicht nur die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler selbst, sondern auch deren Lehrpersonen und Eltern vom «Landesförderzentrum Sehen, Schleswig» unterstützt.

Stellt die Integration von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern in Regelklassen nicht eine sonderpädagogische Fahrlässigkeit dar? Geht auf diese Weise nicht das sehgeschädigtenspezifische Know-how verloren?

Ich hatte vom 10. bis 12. Februar 2010 die Gelegenheit, Einblick in die Arbeit des Förderzentrums zu nehmen … und ich war sehr beeindruckt. Das Landesförderzentrum ist für mich der lebendige Beweis, dass es möglich ist, fachspezifisches Wissen und Können auch ohne stationäres Angebot zu bewahren. Es braucht dazu aber eine gut geführte «Zentrale», zu der die integrativ tätigen Fachleute regelmässigen Kontakt haben. Im Falle des Landesförderzentrums Sehen geschieht dies alle 14 Tage.

Was bietet dieses Landesförderzentrum? Die Schule vor Ort wird durch sehgeschädigtenspezifische Fachpersonen wirkungsvoll unterstützt. Beratung erfolgt nicht nur im Früh-, Grundschul- und Sekundarschulbereich, sondern auch beim Übergang in den Beruf bis zum Ende der Ausbildung. Jede Schülerin, jeder Schüler besucht mehrmals jährlich zentrale Kurse. So lernen sie Gleichbetroffene kennen. Das Kursprogramm ist spannend und breit. Das Zentrum unterhält ein gut sortiertes Medienzentrum. Darüber hinaus bietet es die Dienstleistung an, Förder- und Unterrichtsmaterialien sehgeschädigtengerecht zu erstellen (z.B. durch tastbare Elemente, kontrastreiche Farbgebung, Umsetzung in Brailleschrift).

Hier gibt es weitere Informationen zum Landesförderzentrum Sehen, Schleswig .

Zu den Bildern:
1) Dieses Mädchen ist blind und besucht ganz selbstverständlich die Regelschule in ihrem Wohnquartier. Zwei Halbtage pro Woche ist eine Sehgeschädigtenpädagogin vor Ort. In der restlichen Zeit steht je nach Bedarf und Aktivitäten der Klasse eine Assistenzperson zur Verfügung.
2) In zentralen Kursen wird unter anderem der Umgang mit Hilfsmitteln geübt.
3) In einem Medienzentrum liegt ein breites Angebot an Förder- und Unterrichtsmaterialien bereit.
4) Im Zentrum werden Spiel- und Lehrmaterialien nach den Wünschen der Lehrpersonen sehgeschädigtengerecht aufbereitet.

Radiosendung zur aktuellen Integrationsdebatte: «Behinderte in normalen Schulen – nur gut gemeint?»

Schweizer Radio DRS 2 sendete am 4. und am 5. Februar einen hörenswerten Beitrag in zwei Teilen.

Im ersten Teil wird unter anderem auf die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung Bezug genommen. Zahlreiche Länder sind beigetreten – die Schweiz hat es nun (endlich) auch vor. In der Sendung werden Einblicke in Integrationsschulen aus dem Ausland gemacht. Auch Schülerinnen und Schüler – behinderte und nichtbehinderte – kommen zu Wort. Zudem führt die Redaktorin Cornelia Kazis ein informatives, sachliches und undogmatisches Interview mit Winfried Kronig (Uni Fribourg). Download als Podcast (28 Min., mp3, 13.1 MB)

Im zweiten Teil führt Cornelia Kazis (professionell und gut vorbereitet) eine kontroverse Debatte zum Thema. Concita Filipini (HfH Zürich) verweist unter anderem auf positive Beispiele aus Skandinavien und dem Tessin. Riccardo Bonfranchi (RGZ/HPS-Schulleiter, Zürich) argumentiert dahingenend, dass geistig Behinderte nur in einer Sonderschule angemessen gefördert werden können. Sehr positiv überrascht hat mich Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel Stadt: Grosses Wissen, enormes Engagement, sieht auch die Probleme und reagiert entsprechend. Solche Bildungspolitiker brauchen wir. Download als Podcast (28 Min., mp3, 13.1 MB)

pRiMa-Initiative fördert durchlässige Schulungsformen im Einschulungsalter

Eigentlich wissen wir es längst: Das starre Schuleintrittsalter kommt den Entwicklungs- und Bildungsbedürfnissen vieler Kinder schlecht entgegen. Im Kindergarten «darf» man noch nicht richtig lesen und rechnen können … viele können es aber trotzdem: Margrit Stamm hat in ihren Studien nachgewiesen, dass beim Verlassen des Kindergartens 23% der Kinder bezüglich Rechnen und Lesen einen Wissensvorsprung von mindestens einem halben Jahr haben. Jedes zehnte Kind, das in die 1. Klasse eintritt, beherrscht bereits sämtliche Klassenlernziele der Fächer Deutsch und Mathematik.

Die Grundstufe und die Basisstufe ermöglichen durch ihre altersdurchmischte und zeitlich flexible Struktur, diese Nachteile in hohem Masse auszugleichen. Diese Schulungsform kommt mehr Kindern entgegen und ist dadurch integrativer als das konventionelle Jahrgangsklassenmodell «Kindergarten / 1. Klasse».

Im Kanton Zürich unterstützt die pRiMa-Initiative die nachhaltige Verbreitung dieser Schulungsform. Es lohnt sich, diese Initiative mit seiner Unterschrift oder auch andersweitig zu unterstützen. Link zur Homepage der Prima-Initiative (… manchmal braucht es zwei Klicks auf den Link, bis die Seite geladen wird, weiss der Geier warum)

Tagung «Integration gelingt!»

Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) führt am 19. und 20. März 2010 eine Tagung zum Thema «Integration gelingt! – Bewährtes bewahren, Neues entwickeln» durch. Geboten werden zahlreiche Referate und praxisorientierte Workshops (Link zu weiteren Informationen).

Nachtrag vom 17. Februar 2010:
Das Interesse an dieser Tagung ist offenbar sehr gross. Sie ist leider bereit ausgebucht.

Schaffen wir die Integration?

Am 20. November 2009 hat die Stiftung Pestalozzianum ein Podium zum Thema «Schaffen wir die Integration?» durchgeführt. Über diesen Link sind die Referate auf Vido einsehbar (je 10 bis 15 Minuten).

Roger de Weck bezeichnet sich zwar als «Nicht-Experte» der Integrationsthematik. Es lohnt sich trotzdem, ihm eine Viertelstunde lang zuzuhören. Unter anderem reflektiert de Weck in brillanter Weise die aktuelle Mediengesellschaft und appeliert an die Pädagogik, diese nicht nachzuäffen. Weiter diskutiert er drei wesentliche Pfeiler der Integration: Rückscht, Weitsicht und Einsicht.

Winfried Kronig referiert seine bekannten Forschungsresultate bezüglich der erstaunlich unplausiblen Selektionsunterschiede in unterschiedlichen Kantonen – wie gewohnt sehr unterhaltsam.

Die Bildungsforscherin Gita Steiner-Khamsi fokussiert u.a. auf die Entwicklung der Interkulturellen Pädagogik und auf das Phänomen, dass immer mehr sonderpädagogische Angebote genutzt werden. Für sonderpädagogische Insider bringt dieser Input wenig Neues.

Anschliessend sind Kurz-Statements zum Thema «freie Schulwahl» abrufbar. Es äussern sich Jacqueline Fehr, Lucien Criblez, Filippo Leutenegger und Margarita Müller. Wer die wichtigsten Argumente pro und contra kennenlernen will, wird hier gut bedient.