Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs verabschiedet

In der Schweiz hat sich die Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung zurückgezogen. Neu sind die Kantone für die Bildung aller Kinder und Jugendlicher – ob ohne oder mit Beeinträchtigung – verantwortlich. Unter den Regelungen der IV musste ein schädigungsbezogenes Kriterium nachgewiesen werden, um Gelder für eine zusätzliche Förderung auszulösen. Dieser Fokus hatte etliche Nachteile: Ein bestimmter IQ sagt einem noch nicht, welchen Förderbedarf ein Kind hat … und wenn eine Kind eine Beeinträchtigung hatte, zu der es kein IV-Kriterium gab, hatte es entweder Pech – oder man musste im diagnostischen Prozess irgend ein IV-Kriterium «hinbiegen».

In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen eines breit abgestützten, nationalen Projekts ein «Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs» entwickelt. Es ermöglicht eine breitere Sicht als dies beim Nachweis der IV-Kriterien der Fall war. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) hat das Verfahren an ihrer Plenarversammlung vom 17. Juni 2010 verabschiedet. Es wird derzeit daran gearbeitet, das Verfahren in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Das Verfahren führt selbstverständlich nicht «einfach so» zu integrativeren Lösungen. Es kann aber helfen, solche zu planen und umzusetzen, weil die frühere, recht starre Linearität (z.B.: «geistige Behinderung = Besuch einer heilpädagogischen Schule») nicht mehr zwingend gegeben ist.

Weitere Informationen:
EDK-Entscheid «Verabschiedung des allgemeinen Konzepts des ’standardisierten Abklärungsverfahrens zur Vermittlung des individuellen Bedarfs’» pdf 0.5 MB | EDK-Mitteilung «Neues Abklärungsverfahren Sonderpädagogik» pdf 0.1 MB
Link zu vertiefenden Informationen und Materialien zum Standardisierten Abklärungsverfahren
Link zur Projekt-Homepage
Bild: dpa / http://www.taz.de/!23674/