Wenn der fünfte Geburtstag eines neuseeländischen Kindes naht, werden Schnupperaufenthalte in der Schule im Dorf oder im Stadtquartier, wo es wohnt, gemacht. Denn: Gleich am nächsten Tag nach seinem Geburtstag tritt das Kind in die Schule ein … ob das nun zu Beginn oder mitten im Schuljahr ist. Das gilt für sämtliche Kinder, auch für diejenigen mit einer Behinderung.
Kinder mit einer signifikanten Behinderung haben vorher meist heilpädagogische Früherziehung erhalten. Wenn nun dieses Kind in die Schule eintritt, werden die notwendigen Vorkehrungen getroffen: Ist ein Kind körperbehindert, werden wenn nötig Rampen und behindertengerechte Sanitärräume gebaut. Schulassistenzen werden organisiert – je nach Bedürfnis des Kindes mit geeigneten Vorkenntnissen. Behindertenspezifische Beratung, beispielsweise beim Vorliegen Sinnes- oder einer geistigen Behinderung, wird verbindlich geplant … und die Lehrpersonen machen gezielte Weiterbildungen, um auf die pädagogischen Bedürfnisse dieses Kindes vorbereitet zu sein. Beim Vorliegen einer Verhaltensauffälligkeit stehen im weiteren Verlauf regionale Beratungslehrpersonen zur Verfügung, um die Schule im Umgang mit diesem Kind zu beraten und zu unterstützen.
Alle diese Mehraufwendungen müssen bei einer nationalen Stelle beantragt werden und werden vom Staat finanziert. Die Schulen erhalten die entsprechenden Finanzen und haben recht grosse Freiheiten, wie sie diese einsetzen. So können auch in Dorfschulen passende personelle Lösungen gefunden werden.
Der Unterricht erfolgt in altersdurchmischten Gruppen und in differenzierter Art und Weise. Es gehört dazu, dass auf verschiedenen Niveaus gearbeitet wird. Die Kinder sind es gewohnt, allein und in Gruppen tätig zu sein. Die Lehrperson nimmt immer wieder eine Gruppe zusammen, um einen Lerninhalt einzuführen oder zu vertiefen. In den Klassen herrscht eine konzentrierte, aber doch entspannte Arbeitsatmosphäre.
Für Kinder mit Beeinträchtigung erstellt die Klassenlehrperson einen individuellen Förderplan. Sie wird dabei von behinderungsspezifischen Fachpersonen unterstützt. Standortgespräche werden halbjährlich durchgeführt.
Es ist faszinierend, was in einer Schule passiert, wenn keine Sonderschulen zur Verfügung stehen: Sie fühlt sich für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich und findet ganz selbstverständlich tragfähige Lösungen, die für mich als Aussenstehenden absolut überzeugend sind. Es tut gut, über den Grenzzaun zu blicken. Es ist so viel mehr möglich, als man sich das gemeinhin vorstellt …
Allgemeine Infos zur Sonderpädagogik in Neuseeland findet man hier.
Spezielle Informationen zu Richtlinien für die Integration, Kriterien zum Erhalt zusätzlicher Ressourcen, individuelle Erziehungspläne u.a.m. findet man hier.