Standardisiertes Abklärungsverfahren liegt in der Endversion vor

In der Schweiz hat sich die Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung zurückgezogen. Neu sind die Kantone für die Bildung aller Kinder und Jugendlicher – ob ohne oder mit Beeinträchtigungen – verantwortlich. Zur Unterstützung der Feststellung des individuellen Bedarfs wurde von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) die Ausarbeitung eines «Standardisierten Abklärungsverfahrens» (SAV) in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt das SAV-Dossier, datiert vom 16. April 2011, in der Endversion vor: deutschsprachige Version, pdf 2.5 MB | version française, pdf 2.7 MB

Weitere Informationen:
– Link zur Projekt-Homepage
– Link zu vertiefenden Informationen und Materialien zum Standardisierten Abklärungsverfahren (in der Auswahl links auf «Standardisiertes Abklärungsverfahren» klicken)
– EDK-Entscheid «Verabschiedung des allgemeinen Konzepts des ’standardisierten Abklärungsverfahrens zur Vermittlung des individuellen Bedarfs’» pdf 0.5 MB | EDK-Mitteilung «Neues Abklärungsverfahren Sonderpädagogik» pdf 0.1 MB